Die Zahl der Anwältinnen und Anwälte aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland, die sich in Deutschland zur Berufsausübung niedergelassen haben, istim vergangenen Jahr abermals gestiegen. Das meldete die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Anfang November.
Aus der neuesten Statistik zu den niedergelassenen ausländischen Anwältinnen und Anwälten ergibt sich, dass die Tendenz, dass sich mehr ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Berufsausübung in Deutschland niederlassen, auch nach dem Anstieg in den beiden vorangegangenen Jahren anhält. In Deutschland dürfen sich Personen, die nach dem Recht ihres Herkunftsstaats zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats zur Berufsausübung niederlassen, wenn siebestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für Juristinnen und Juristen aus EU-Mitgliedstaaten sinddieseim Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) geregelt, für Personen aus anderen Staaten in § 206 BRAO.
Der Statistik zufolge waren zum 1.1.2023 nach dem EuRAG 687 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig. Weitere 542 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fielen unter § 206 BRAO. Insgesamt waren somit bundesweit 1.229 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaats zur Rechtsbesorgung in Deutschland niedergelassen. Der kontinuierliche Anstieg der vorangegangenen Jahre (2021: insgesamt 1.170; 2022: insgesamt 1.180) setzt sich damit fort.
[Quelle: BRAK]