In den vergangenen Wochen sind wieder einige Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland, die Energiesicherheit in Deutschland sowie den Verbraucherschutz. Im Einzelnen:
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Fachkräfteeinwanderung
Einige Regelungen des bereits im Juli beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind im November in Kraft getreten. Wer beispielsweise zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann jetzt als Fachkraft nachDeutschland einwandern; der Berufsabschlussmuss – anders als bisher – nicht mehr in Deutschland anerkannt sein. Zudem wird die Verdienstgrenze für die sog. Blaue Karte abgesenkt. Neu ist auch eine Chancenkarte mit einem Punktesystem; zu den Auswahlkriterien in diesem System gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner. Weitere Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes treten im März und Juni 2024 in Kraft.
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Kohlekraftwerke als Versorgungsreserve
Bereits im Oktober hat die Bundesregierung dieVersorgungsreserveabrufverordnung geändert. Damit können Braunkohlekraftwerke – zunächst befristet bis zum 31.3.2024 – weiterhin am Strommarkt teilnehmen. Damit soll die Kohleverstromung auch im Winter 2023/24 helfen, Gas einzusparen. Mit der Stromangebotsausweitungsverordnung hat die Regierung zudem die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch Steinkohlekraftwerke übergangsweise Strom als Netzreserve produzieren dürfen.
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Neue Verbandsklagemöglichkeit
Mit einem neuen Gesetz ist in Deutschland Mitte Oktober die EU-Verbandsklagerichtlinie umgesetzt worden. Sie erlaubt es Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. Dabei kann es um mangelhafte Produkte, verspätete Flüge oder unzulässige Kontogebühren gehen. Zugleich soll damit die Justiz von massenhaften Einzelklagen entlastet werden. Hintergrund der neuen sog. Abhilfeklage war der Dieselskandal, der die Gerichte mit massenhaften gleichgelagerten Klagen belastet hat. Wird künftig einer solchen Klage stattgegeben, erhalten die Betroffenen den ihnen zustehenden Geldbetrag direkt von einem Sachwalter ausgezahlt, der das Urteil umsetzt.