Der Bundestag hat Mitte Oktober weitreichende Reformen im Verkehrsbereich beschlossen. Das Parlament billigte u.a. eine verschärfte Lkw-Maut, die nun auch den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge berücksichtigt. Die Gemeinden sollen mehr Möglichkeiten für die Schaffung von Busspuren und Tempo-30-Zonen erhalten. Zudem sollen die Planungen im Verkehrsbereich künftig zügiger vorangehen. Im Einzelnen:
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Reform der Lkw-Maut
Bereits zum 1. Dezember wird für die Kosten verkehrsbedingter CO2-Emissionen eine neue Mautkomponente eingeführt. Diese besteht aus einem CO2-Aufschlag i.H.v. 200 € pro Tonne CO2. Damit setzen sich die Mautsätze künftig aus vier Kostenteilen (sog. Mautteilsätzen) zusammen: Kosten der Infrastruktur, der Luftverschmutzung, der Lärmbelastung und des CO2-Ausstoßes. Die Verwendung der Mauteinnahmen wird neu geregelt: Sie sind zweckgebunden für die Verbesserung der Bundesfernstraßen-Infrastruktur sowie für Maßnahmen im Mobilitätsbereich zu verwenden – mit Schwerpunkt auf den Bundesschienenwegen.
Zum 1.7.2024 wird die Mautpflicht zudem auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt. Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen bleiben allerdings von der Mautpflicht befreit. Emissionsfreie Fahrzeuge sind noch bis zum 31.12.2025 von der Mautpflicht befreit. Danach zahlen sie einen um 75 % reduzierten Mautteilsatz für die Kosten der Infrastruktur – zuzüglich der Mautteilsätze für Luftverschmutzung und Lärmbelastung. Nicht zuletzt wird mit dem Gesetz die gescheiterte Pkw-Maut abgewickelt, die 2019 vom EuGH als europarechtswidrig gestoppt worden war.
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Mehr Gestaltungsspielraum für Länder und Kommunen
Durch Änderungen in StVG und StVO sollen die Bundesländer und Gemeinden mehr Entscheidungsspielräume zur klima- und umweltfreundlichen Gestaltung des Verkehrs vor Ort erhalten. Zudem werden für die Bundesregierung neue Möglichkeiten geschaffen, künftig auch Verordnungen zu erlassen, die der Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes, dem Schutz der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung dienen.
Künftig können damit flexiblere Anordnungen des Bewohnerparkens dort stattfinden, wo Parkraummangel droht oder bereits besteht. Für Linienbusse und neue Mobilitätsformen wie Elektrofahrzeuge können erleichtert Sonderfahrspuren eingerichtet werden. Für den fließenden Verkehr sowie den Fahrrad- und Fußgängerverkehr dürfen mehr Flächen ausgewiesen werden. Erleichtert wird auch die Möglichkeit, Tempo-30-Regelungen an Fußgängerüberwegen, vor Kindergärten und Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern einzurichten.
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Beschleunigung von Planungen
Mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sollen künftig langwierige und komplizierte Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte beschleunigt und vereinfacht werden. Die Neuregelung zielt v.a. auf Schienenprojekte und die Erneuerung besonders stark befahrener Autobahnabschnitte. Auch soll die Sanierung von Brücken vorangetrieben werden, unter bestimmten Voraussetzungen entfallen hier die Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Vereinfachungen soll es auch für den Bau von Wind- und Solaranlagen an Autobahnen und Bundesstraßen geben. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Digitalisierung derVerkehrsinfrastruktur: Mit dem Aufbau eines neuen Portals für Umweltdaten sollen alle für Planungen und Genehmigungen wichtigen Umweltdaten gebündelt sowie leichter verfügbar gemacht werden und so der Verfahrensbeschleunigung dienen.