Der Etat des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) soll nach den Planungen der Bundesregierung im kommenden Jahr leicht steigen. Im Etat des Bundeshaushalts für 2024 sind danach für das BMJ Ausgaben i.H.v. 1,03 Mrd. € vorgesehen – nach 1,01 Mrd. € im laufenden Jahr.
So sind für etwa das Bundesamt für Justiz Ausgaben i.H.v. 99,39 Mio. € vorgesehen, 417.000 € weniger als im laufenden Jahr. Die Ausgaben für das Deutsche Patent- und Markenamt sollen 2014 bei 252,82 Mio. € liegen und damit geringfügig über dem Ansatz für 2023. Deutlich geringer fällt laut Regierungsentwurf der Ausgabenansatz des Generalbundesanwalts aus. Nach 65,38 Mio. € in 2023 sind im kommenden Jahr 58,24 Mio. € veranschlagt. Grund hierfür sind nach dem Entwurf u.a. deutlich geringer ausfallende Verwaltungskostenerstattungen an die Länder.
Relativ wenig Veränderungen gibt es bei den Ausgaben für die Bundesgerichte. So soll der Etat des BGH bei 54,86 Mio. € liegen (+ 100.000 €) und der des BVerwG bei 25,04 Mio. € (+ 300.000 €). Der Ausgabenansatz für den BFH soll aufgrund steigender Personalausgaben um 1,2 Mio. € auf 19,92 Mio. € steigen. Ebenfalls steigende Personalausgaben begründen im Wesentlichen den Anstieg der Ausgaben des Bundespatentgerichts, für das in 2024 15,98 Mio. € (+ 700.000 €) eingeplant sind.
Übrigens gibt das BMJ nicht nur Steuergeld aus, es hat auch selbst nennenswerte Einnahmen. Sie werden für 2024 auf ca. 666 Mio. € geschätzt, rund 26 Mio. € höher als im laufenden Jahr. So wird etwa allein beim Patent- und Markenamt für das kommende Jahr ein Gebührenaufkommen von ca. 472 Mio. € erwartet, das Bundesamt für Justiz schätzt seine Einnahmen auf 154 Mio. €.
[Quelle: Deutscher Bundestag]










