Seit August 2023 gibt es ein erweitertes Angebot an notariellen Online-Verfahren. Darauf hat kürzlich die Bundesnotarkammer aufmerksam gemacht. Bereits seit einem Jahr können GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) online vor einer Notarin oder einem Notar gegründet werden; auch Registeranmeldungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister sind bereits seit dem vergangenen Jahr digital möglich.
Seit einigen Wochen können nun auch Anmeldungen zum Vereinsregister digital erfolgen. Ebenso lässt der Gesetzgeber die Gründung einer GmbH unter Einbringung einer Sacheinlage (Sachgründung) im Online-Verfahren zu sowie spätere beurkundungspflichtige Vorgänge wie einstimmige Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrags oder über Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen oder Herabsetzungen des Stammkapitals). Die hierfür notwendige Übernahmeerklärung durch die Gesellschafter kann ebenfalls digital erfolgen. Bürgerinnen und Bürger müssen für die genannten Vorgänge also nicht mehr die Notarin oder den Notar vor Ort aufsuchen. Stattdessen kann die Beurkundung bzw. Beglaubigung in einer Videokonferenz mit der Notarin oder dem Notar von überall aus vorgenommen werden. Benötigt werden ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App, ein Computer oder Tablet sowie ein gültiges Ausweis- und Lichtbilddokument.
Datenschutz und Datensicherheit genügen hierbei den höchsten Ansprüchen, versichert die Bundesnotarkammer. Die Vertraulichkeit der Daten bleibe genauso wie beim Notarbesuch vor Ort gewährleistet. Mithilfe eines zweistufigen Identifizierungsverfahrens, bei dem u.a. die Online-Funktion des Personalausweises genutzt werde, sei – anders als beim vielfach kritisierten sog. Video-Ident-Verfahren – das Vortäuschen einer falschen Identität des Antragstellers nicht mehr möglich.
[Quelle: BNotK]










