Das Bundeskabinett hat im März einen vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschlossen. Mit ihm sollen die Digitalisierung der Verfahren vorangebracht werden, was gleichermaßen den Bürgerinnen und Bürgern wie auch den damit befassten Behörden zugutekommen soll. Insbesondere sollen bisher notwendige Behördengänge auf ein Minimum reduziert, das Ummelden nach einem Umzug vereinfacht und Identitätsfeststellungen beschleunigt werden. Der bisherige Kinderreisepass wird abgeschafft.
Die wichtigsten Eckpunkte des Vorhabens sind:
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Bei einem Umzug der Inhaberin oder des Inhabers eines Passes, Personalausweises oder einer eID-Karte sollen die Kommunikationswege zwischen den Behörden verbessert werden, indem die neu zuständige Behörde ohne Zeitverzug auf die zuvor gespeicherten Daten zugreifen kann.
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Damit Bürgerinnen und Bürger beantragte Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel künftig nicht mehr auf dem Bürgeramt abholen müssen, sondern zugeschickt bekommen können, sollen die jeweiligen Verordnungen angepasst werden.
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Das Mindestalter für die Nutzung des Online-Ausweises soll von 16 auf 13 Jahre gesenkt werden, damit Jugendliche eine sichere Möglichkeit erhalten, für sie zugängliche Plattformen und soziale Medien zu nutzen.
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Künftig sollen alle Antragstellerinnen und Antragsteller elektronische Aufenthaltstitel erhalten und damit den Online-Ausweis nutzen können.
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Die Arbeit der Sicherheitsbehörden soll erleichtert werden, indem u.a. die Pass- und Personalausweisbehörden verpflichtet werden, den Abruf von Fotos für Sicherheitsbehörden zu jeder Zeit zu ermöglichen.
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Um Kindesmissbrauch im Ausland zu verhindern, wird ein neuer Passversagungsgrund für Fälle eingeführt, in denen bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber oder die Passbewerberin im Ausland Sexualstraftaten begehen wird. In diesen Fällen sollen passbeschränkende Maßnahmen in Form einer Passversagung, einer Passentziehung oder einer Ausreiseuntersagung vorgenommen werden können.
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Der ein Jahr gültige Kinderreisepass soll entfallen, um eine einheitliche Lösung für die deutschen Passdokumente zu erzielen. Ab Januar 2024 sollen Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass beantragen können. Das ist auch heute schon möglich und hat den Vorteil, dass bei Reisen ins Ausland keine Einschränkungen zu erwarten sind, wie sie der befristete deutsche Kinderreisepass je nach Transit- und Zielland mit sich bringt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser kommentierte ihren Gesetzentwurf wie folgt: „Wir wollen einen digitalen Staat, der konsequent aus der Perspektive der Bürgerin und des Bürgers gedacht ist. Deshalb machen wir unser Land moderner, bürgernäher und digitaler. Das heißt konkret: schnellere, digitale Verfahren. Solche schaffen wir jetzt für Pässe, Personalausweise und andere wichtige Dokumente (…) Behördengänge reduzieren wir auf ein Minimum, die Ummeldung nach einem Umzug wird einfacher. Durch schnellere Identitätsfeststellungen stärken wir außerdem die Arbeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden.“
[Quelle: BMI]










