Beitrag

DAV feierte 100-jähriges Jubiläum der weiblichen Anwaltschaft

Mit einem Festakt am 7. Dezember 2022 hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) ein Jubiläum gefeiert: Vor genau einhundert Jahren im Dezember 1922 wurde Dr. Maria Otto als erste Rechtsanwältin in die deutsche Anwaltsliste eingetragen und wurde damit zur Wegbereiterin für unzählige Anwältinnen.

Nach dem Abschluss ihres juristischen Studiums 1916 war Otto, die als Frau nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen wurde, zunächst für Gerichte und Behörden tätig. 1920 promovierte sie und konnte Anfang 1922 dank einer Gesetzesänderung die Zweite Juristische Prüfung ablegen. Am 7.12.1922 wurde Dr. Maria Otto schließlich als erste Frau in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen. Bis zu ihrem Tod 1977 praktizierte sie als Rechtsanwältin. „Der Durchhaltewille, den Maria Otto an den Tag legte, hat den Weg für die Frauen in die Anwaltschaft geebnet“, würdigte Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV, den Werdegang der Kollegin.

Nach Auffassung des DAV bleibt aber noch viel zu tun: 50 Jahre nach der ersten Zulassung einer Rechtsanwältin habe der Anteil von Frauen an der Anwaltschaft nicht einmal fünf Prozent betragen. Heute, weitere 50 Jahre später, sei immerhin ein Drittel der deutschen Anwaltschaft weiblich. Auf der Partner-Ebene von Kanzleien sei das Diversitätsdefizit noch augenfälliger. „Wir haben noch viel Arbeit vor uns“, stellte Dr. Sylvia Ruge fest (s. dazu auch die Kolumne von Dillenburg, ZAP 2022, S. 1251).

[Quelle: DAV]

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…