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Neuregelungen im Dezember

Auch die Neuregelungen der letzten Wochen des Jahres 2022 standen im Zeichen der finanziellen Entlastung der deutschen Haushalte und Unternehmen. Daneben gab es Änderungen für Verbraucher und beim Umweltschutz. Im Einzelnen:

  • Soforthilfe für Gas- und Wärmebezieher

    Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit sollen Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden spürbar entlastet werden, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse im kommenden Jahr zu überbrücken. Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist bereits am 19. November in Kraft getreten.

  • Heizkostenzuschuss für Kleinverdiener

    Ebenfalls bereits am 19. November ist eine Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes in Kraft getreten. Mit diesem bereits zweiten Heizkostenzuschuss sollen v.a. Haushalte mit geringen Einkommen entlastet werden, etwa Wohngeldberechtigte, Azubis und Studierende. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Berechtigten bereits für mind. einen der Monate von September bis Dezember 2022 eine Förderung bezogen haben. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden, er wird von Amts wegen ausgezahlt. Angestrebt wird, dass der Zuschuss noch in diesem Jahr ausgezahlt wird.

  • Energiepreispauschale für Rentner

    Etwas später als andere Berechtigtengruppen sollen nun auch die Rentenbezieher in den Genuss der einmaligen „Energiepreispauschale“ kommen. Dieser Zuschuss zu den Heizkosten i.H.v. 300 € wird im Dezember über die jeweiligen Rentenzahlstellen ausgezahlt. Er ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Anspruchsberechtigt ist, wer zum 1.’Dezember seinen Wohnsitz im Inland sowie Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hatte.

  • Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Die finanzielle Last der Krankenversicherung sollen nicht allein die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler tragen, sondern diese wird auf mehrere Schultern verteilt. Der Bund zahlt deshalb einen ergänzenden Zuschuss, der u.a. bewirken soll, dass der Zusatzbeitragssatz der Versicherten nicht oder nur maßvoll erhöht werden muss.

  • Änderungen im Insolvenzantragsrecht

    Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulierbar sind. Dazu werden der Prognosezeitraum gekürzt und die Antragsfrist verlängert. Eine Überschuldung kommt ab sofort (aber befristet bis zum 31.12.2023) erst dann in Betracht, wenn eine Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von vier Monaten nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Überschuldeten, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen soll zudem mehr Zeit verschafft werden, in der sie sich um eine Sanierung bemühen können. Daher wird die Frist für die Insolvenzantragstellung vorübergehend von zuvor sechs auf nun acht Wochen hochgesetzt.

  • Schutz im digitalen Raum („Digital Services Act“)

    Alle Online-Vermittler, die ihre Dienste im EU-Binnenmarkt anbieten, müssen ab dem 17.2.2023 neue Vorschriften beachten. Betroffen sind etwa Internetanbieter, Domain-Namen-Registrierstellen, Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhosting-Dienste, Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Social-Media-Plattformen. Sie müssen u.a. illegale Inhalte entfernen und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer besser schützen, etwa im Falle von Hassreden, aber auch bei Produktfälschungen.

  • Anrufe von hochpreisigen Sonderrufnummern

    Seit dem 1. Dezember gibt es eine Änderung bei Telefondiensten, die Verbraucherinnen und Verbraucher effektiver vor Abzocke und Kostenfallen schützen soll: Alle Anbieter, die an einer Telefonverbindung im deutschen Raum beteiligt sind, müssen ab sofort tätig werden, wenn bestimmte kostentreibende Rufnummernarten als Absender-Rufnummer angezeigt werden. Dies betrifft v.a. die hochpreisigen Sonderrufnummern (0)900 und (0)137. Derartige Anrufe dürfen zukünftig nicht mehr vermittelt werden, sondern müssen vom Anbieter unterbrochen werden. Damit soll v.a. die Betrugsmasche unterbunden werden, bei der die Betrüger kurz anklingeln und dann sofort auflegen, um den Angerufenen dazu zu bewegen, die angezeigte Nummer zurückzurufen und damit in eine Kostenfalle zu tappen.

  • CO2-Bepreisung

    Mit einer bereits am 16. November in Kraft getretenen Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes wird die CO2-Bepreisung schrittweise auf alle fossilen Brennstoffemissionen ausgeweitet. Damit soll der Brennstoffemissionshandel in Deutschland künftig in den Normalbetrieb übergehen, um die anvisierten Klimaschutzziele zu erreichen.

[Quelle: Bundesregierung]

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