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DAV startet Forum für Wirtschaftskanzleien

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat im November mitgeteilt, dass das von ihm gegründete „Forum für Wirtschaftskanzleien im Deutschen Anwaltverein“ seine Arbeit aufgenommen hat. Ins Leben gerufen hatte der DAV das Forum als Reaktion auf’die Gründung des Bundesverbandes der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD); dieser hatte sich erst unlängst konstituiert, nachdem viele wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzleien aus Unzufriedenheit über ihre angemessene Repräsentation im DAV diesem den Rücken gekehrt hatten (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 2022, 422; vgl. zum Thema auch die Kolumne von Lange ZAP 2021, 1115).

Mit dem „Forum“ als neuer Plattform im DAV soll den großen Kanzleien nun innerhalb des Verbands mehr Gewicht und die Möglichkeit zu einer stärkeren Einflussnahme verschafft werden. Die großen Wirtschaftskanzleien seien ein bedeutender Bestandteil der deutschen Anwaltschaft – allein die 100 größten Kanzleien beschäftigten knapp 10 % aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, erklärte der DAV in einer Presseverlautbarung. Sie hätten innerhalb der Anwaltschaft ganz spezifische Interessen, etwa im Kontext steuerrechtlicher Meldepflichten, bei den Geldwäschevorschriften oder bei internationalen Gesellschaftsformen. Man sei froh, dass nun eine gemeinsame „Marschroute“ entwickelt worden sei, von der alle Beteiligten profitieren könnten. Dies entspreche auch dem Selbstverständnis und Anspruch des DAV als Gesamtvertretung der Anwaltschaft in Deutschland.

Wie der DAV weiter mitteilte, hat er bereits die großen Kanzleien Baker McKenzie, Clifford Chance, Dentons, Freshfields Bruckhaus Deringer, Gleiss Lutz, Görg, Hausfeld, Hengeler Mueller, Linklaters, Noerr, Raue, Redeker Sellner Dahs sowie White & Case für eine Mitarbeit im neuen Forum für Wirtschaftskanzleien gewinnen können. Es könne jede Anwaltskanzlei Mitglied werden, die folgende Voraussetzungen erfülle: Tätigkeit in Deutschland, Beschäftigung von i.d.R. mehr als 25 Rechtsanwält:innen mit deutscher Zulassung, i.d.R. mehr als 10 Mio. € Umsatz pro Jahr in Deutschland sowie eine überwiegende Tätigkeit im Wirtschaftsrecht.

[Quelle: DAV]

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