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Neuer BRAK-Leitfaden zur Geldwäsche-Prävention

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten überarbeitet. Die inzwischen 7. überarbeitete Auflage des Leitfadens zum GwG (mit Stand: Oktober 2022) gibt Hinweise zur anwaltlichen Pflichtenlage sowie zur Auslegung und praktischen Anwendung, die bei der Erfüllung der Geldwäschepräventionspflichten hilfreich sind.

Die Hinweise betreffen die Anwendbarkeit des Geldwäschegesetzes auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte, ihre Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mandantinnen und Mandanten, das von ihnen durchzuführende Risikomanagement sowie Verdachtsmeldungen. Ferner werden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie Mitwirkungspflichten behandelt. In der überarbeiteten Auflage wurden u.a. Anregungen der RAK Düsseldorf aufgenommen und – in Reaktion auf die bankseitig erfolgte Kündigungswelle von anwaltlichen Sammelanderkonten – ein Exkurs zu diesbezüglichen Sorgfaltspflichten eingefügt. Zudem ist die im Anhang befindliche Musteranordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten gem. § 7 Abs. 3 GwG angepasst worden.

Der 71-seitige Leitfaden ist auf der Internetseite der BRAK abrufbar unter: https://www.brak.de/fileadmin/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/Geldw%C3%A4sche/AAH_7._Auflage_BRAK__Stand_04.11.2022__Final.pdf.

[Quelle: BRAK]

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