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Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes

Die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes sollen um ein Jahr bis Ende 2023 verlängert werden. Das aus dem Mai 2020 stammende Gesetz, das sicherstellen soll, dass auch unter den Bedingungen während der Covid-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können, würde ansonsten Ende dieses Jahres auslaufen.

Mit dem Gesetz sind für die Zeit der Pandemie formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, ohne dass die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssen. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, können diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen war das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden; auch können unter Geltung des Planungssicherstellungsgesetzes Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden.

Wie die Bundesregierung in ihrer Begründung zu dem Gesetzentwurf ausführt, sollen die Regelungen des Gesetzes nicht nur verstetigt, sondern auch weiter ausgestaltet werden (vgl. BT-Drucks 20/3714). So sollen auf der Grundlage der Ergebnisse einer Evaluierung auch die für die jeweiligen Fachbereiche passenden dauerhaften Anschlussregelungen entwickelt und zugleich weiterhin Rechtssicherheit für die betroffenen Planungs- und Genehmigungsverfahren gewährleistet werden. Der Bundestagsinnenausschuss hat dem Vorhaben Mitte Oktober bereits zugestimmt.

[Quelle: Deutscher Bundestag]

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