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Rechtsdienstleistungsaufsicht wird zentralisiert

Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der Ende September im Bundestag erstmals beraten wurde (vgl. BT-Drucks 20/3449). Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 1.1.2025 erfolgen. Zugleich soll laut Entwurf auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Aufsicht, die bisher den Landjustizverwaltungen obliege, zersplittert sei. Das führe u.a. „zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis“, heißt es in dem Entwurf. Dieser Umstand werde seit langer Zeit von Fachverbänden kritisiert.

Ferner sollen mit dem Gesetzentwurf „alle Formen unbefugter Rechtdienstleistungen, sofern sie selbstständig und geschäftsmäßig betrieben werden, (wieder) als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt werden“. Auf diese Weise werde eine wirksame Bekämpfung unbefugter Rechtsdienstleistungen sowie die Herstellung eines insgesamt ausgewogenen Sanktionensystems gewährleistet, führt die Bundesregierung zur Begründung an. Weitere in dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderungen im Berufsrecht rechtsberatender Berufe bestehen laut Entwurf aus verschiedenen Verbesserungen sowie gesetzlichen Klarstellungen und Anpassungen „mit lediglich geringfügigen Auswirkungen“.

Über die Rechtsdienstleistungsaufsicht im Bereich des Steuerrechts muss allerdings noch entschieden werden. Hier hatte der Bundesrat dafür plädiert, die Verfolgungszuständigkeit im Bereich der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen insgesamt bei den Finanzbehörden zu belassen und nicht auf das Bundesamt für Justiz zu übertragen. Zur Begründung führen die Länder die große Sachnähe der Finanzämter an sowie ein „nicht vorhandenes Spezialwissen beim Bundesamt für Justiz“, das erst aufgebaut werden müsste.

[Quelle: Deutscher Bundestag]

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