Der Deutsche Juristinnenbund (djb) mahnt an, die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben endlich vollständig umzusetzen. Die Umsetzungsfrist für diese EU-Vorschrift (Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige) ist bereits am 2.August dieses Jahres abgelaufen. Die Juristinnen monieren, dass insb. der darin vorgesehene vergütete Freistellungsanspruch für den zweiten Elternteil „längst überfällig“ sei.
Obwohl ein solcher Anspruch sogar auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, lasse die Umsetzung noch immer auf sich warten, bemängelte djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria
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analog zum Mutterschutz eine zweiwöchige und vergütete Freistellungspflicht für die Partnerin/den Partner nach der Geburt eines Kindes einzuführen;
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eine diskriminierungsfreie Inanspruchnahme des Freistellungsrechts nach der Geburt auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu gewährleisten;
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die Vergütung des zweiten Elternteils bei derFreistellung nach der Geburt an der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder am Mutterschaftsgeld zu orientieren;
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den Freistellungsanspruch des zweiten Elternteils anlässlich der Geburt auf Selbstständige auszuweiten und die finanzielle Absicherung von selbstständigen Eltern generell zu verbessern;
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die Möglichkeiten für Arbeitnehmer/innen zu verbessern, sich für die Pflege von Angehörigen oder im gleichen Haushalt lebenden Personen freistellen zu lassen;
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den Kündigungsschutz bei der Inanspruchnahme von Eltern- und Pflegezeiten zu stärken;
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die Telearbeit in das Antragsrecht für flexible Arbeitsregelungen einzubeziehen.