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beA mit neuen Funktionen

Am 1.8.2022 ist die sog. Große BRAO-Reform in Kraft getreten (s. dazu auch oben S. 814). Da sie viele Neuerungen, u.a. für Berufsausübungsgesellschaften mit sich gebracht hat, waren auch Änderungen am besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) nötig. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat deshalb Ende Juli eine neue beA-Version (Version 3.14) herausgebracht, die auch für Berufsausübungsgesellschaften ein eigenes beA ermöglicht.

Technisch unterscheidet sich das beA einer Berufsausübungsgesellschaft grds. nicht von einem persönlichen beA. Das Postfach muss mit einer bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erworbenen beA-Karte erstregistriert werden und kann anschließend für den Empfang und Versand von Nachrichten genutzt werden. Auch können nun anderen Benutzerinnen und Benutzern Rollen und Rechte für das beA eingeräumt werden, so wie es für das persönliche beA heute möglich ist. Auf eine Neuerung weist die BRAK gesondert hin: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können berechtigt werden, aus dem Postfach der Berufsausübungsgesellschaft Nachrichten über einen sicheren Übermittlungsweg zu senden. Derart Berechtigte müssen Schriftsätze und eEBs dann nicht qualifiziert elektronisch signieren.

Gesetzliche Neuerungen gibt es zudem für Vertretungen und Zustellungsbevollmächtigte. Auch diese Änderungen werden nunmehr im beA umgesetzt. Die Abgabe von eEBs ist mit der beA-Version 3.14 auch für berechtigte Vertretungen und Zustellungsbevollmächtigte über einen sicheren Übermittlungsweg aus dem beA des oder der Vertretenen möglich.

Im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) werden nun auch Berufsausübungsgesellschaften angezeigt. Mit der neuen beA-Version 3.14 können auf Wunsch des Kammermitglieds jetzt zudem Mobilfunknummern im BRAV angezeigt werden.

Technisch erfordert die neue beA-Version 3.14 ein Update der Anwendungskomponente der beA Client Security von der Version 3.13 auf die Version 3.14. Dieses Update der Anwendungskomponente der beA Client Security muss zwingend installiert werden, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können. Administrator-Rechte sind für das Update nicht erforderlich (s. https://portal.beasupport.de/release-information).

[Quelle: BRAK]

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