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Deutscher Anwaltstag sieht Nachholbedarf bei Digitalisierung

Auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag, der in diesem Jahr in Hamburg vom 20. bis zum 24.6.2022 stattfand, war erneut die Digitalisierung eines der Leitmotive der Fachveranstaltung mit Themen rund um die Belange der Anwaltschaft. Bei zahlreichen Gelegenheiten wurde deutlich gemacht, dass der Digitalisierung jetzt niemand mehr aus dem Weg gehen kann. Auch der Veranstalter zog am Ende eine Bilanz. Seine Feststellung: Die Pandemie war ein Katalysator für die Modernisierung in der Justiz, es besteht aber noch erheblicher Nachholbedarf.

Wir sind erheblich digitaler geworden in den letzten beiden Jahren, sei es in der Kommunikation mit der Mandantschaft oder mit den Gerichten, sei es durch Videoverhandlungen, die schon jetzt an vielen Gerichten möglich sind“, resümierte DAV-Präsidentin Edith Kindermann. Gerade bei der Frage der notwendigen Anpassung der Zivilprozessordnung stehe man in regem Austausch mit der Justiz und mit dem Bundesjustizministerium. Dennoch gebe es noch deutliche Defizite. Die Präsidentin verwies auf eine kürzlich veröffentlichte Studie der Bucerius Law School, die der deutschen Justiz einen Rückstand von 10 bis 15 Jahren in Sachen Digitalisierung im Vergleich zu internationalen Vorreiterländern attestiert.

DAV-Präsidentin Kindermann nannte Beispiele: Sie sieht den Nachholbedarf etwa bei der elektronischen Akte und beim Ausbau von Videoverhandlungen mit bundesweit einheitlicher Technik. Sie warnte aber auch vor der blinden Übernahme der Modelle anderer Länder: Im Bereich der digitalen Transformation sei es wichtig, die Studienergebnisse nicht isoliert von der jeweiligen Rechtslage in den dortigen Ländern zu sehen. Britische Kolleginnen und Kollegen hätten etwa bestätigt, dass Deutschland für viele dort vorhandene Systeme gar keinen Bedarf hätte, weil hier ganz andere Möglichkeiten des Zugangs zur Anwaltschaft bestünden.

[Quelle: DAV]

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