Beitrag

Änderung der Rentenbesteuerung noch in 2022

Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Regelungen zur Besteuerung von Alterseinkünften aus der Basisversorgung geändert werden sollen. Wie sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mitteilte, will sie damit sicherstellen, dass die vom Bundesfinanzhof (BFH) kritisierte doppelte Besteuerung von Renteneinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen nicht eintreten kann (BT-Drucks 20/2221).

Der BFH hatte in zwei Urteilen vom Mai 2021 (Az. X R 20/19 und X R 33/19, ZAP EN-Nr. 366/2021) Berechnungsparameter zur Ermittlung einer unzulässigen „doppelten Besteuerung“ von Renteneinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen vorgegeben. Damit eine solche Doppelbesteuerung nicht eintreten kann, soll die derzeitige Besteuerung bei den Alterseinkünften reformiert werden. Unter anderem ist vorgesehen, den vollständigen Abzug der Sonderausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen zeitlich vorzuziehen und den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils der Altersbezüge aus der Basisversorgung abzuflachen; beide Maßnahmen sollen bereits ab 2023 greifen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Reformen zu Mindereinnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung führen werden; wie hoch diese ausfallen, kann sie derzeit aber noch nicht beziffern.

Im Rahmen der Novellierung soll auch eine Sonderregelung übernommen werden, die im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführt wurde. Sie betrifft die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente. Sie betrug in den Jahren vor der Pandemie jährlich 6.300 € pro Jahr; verdiente ein Frührentner mehr, wurde der Zuverdienst – bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze – zu 40 % auf die Rente angerechnet. Diese rentenschädliche Zuverdienstgrenze wurde auf 44.590 € für das Jahr 2020 bzw. auf 46.060 € für die Jahre 2021 und 2022 angehoben, v.a., um Personalengpässe in vielen Bereichen der Wirtschaft abzumildern. Diese Sonderregelung soll nun entfristet werden; zur konkreten Höhe der künftigen Zuverdienstgrenzen machte die Regierung aber noch keine Angaben.

Eine derzeit diskutierte steuerliche Erleichterung von Rentnerinnen und Rentnern wird wohl aber nicht in der nächsten Novelle enthalten sein: die sog. Quellenbesteuerung von Renten, die die Ruheständler der Notwendigkeit einer jährlichen Steuererklärung entheben würde. Hierzu gebe es keine konkreten Pläne, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Sie bezweifelt auch, ob dies zu „signifikanten Vereinfachungs- und Entlastungseffekten“ führen würde und verweist darauf, dass bereits die kürzlich eingeführten neuen Steuerformulare, in denen die farblich unterlegten Felder gar nicht mehr ausgefüllt werden müssen sowie auch Online-Tools wie „einfachElster“ oder der „Steuerlotse für Rentnerinnen und Rentner“ (www.steuerlotse-rente.de) beträchtliche Erleichterungen bei der Abgabe der Steuererklärung gebracht hätten.

[Quelle: Bundesregierung]

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…