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Verfolgung von Hasskriminalität
Die Ressortchefs haben auf der aktuellen Tagung auch ihre Besorgnis darüber ausgedrückt, dass missbräuchliche Nutzungen von sozialen Netzwerken auch zu Gefährdungen für Demokratie und Rechtsstaat führen können. Das gelte v.a. dort, wo Kommunikationsräume zur Verbreitung strafbarer Inhalte, insb. von Hasskriminalität, missbraucht würden. Sie wollen deshalb künftig die Betreiber sozialer Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen. Diese hätten in der Vergangenheit trotz Kenntnis strafbarer Inhalte oft zumutbare zeitnahe Löschungs- oder Sperrmaßnahmen unterlassen. Bislang ist die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens nicht geklärt und die verhängten Bußgelder würden die Pro
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Sexueller Missbrauch von Kindern
Die Justizministerinnen und Justizminister plädieren dafür, zur Verbesserung des Schutzes vor Kindesmissbrauch eine Ausweitung des Strafrechts für die Fälle in den Blick zu nehmen, in denen schutz- und aufsichtspflichtige Personen eine fremde Missbrauchstat durch grobes Fehlverhalten fördern. Im Blick haben sie dabei v.a. die bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche und die dabei bekannt gewordenen Fälle von Untätigkeit bei Schutz- und Aufsichtspersonen, welche „fremde Missbrauchstaten durch grobes Fehlverhalten“ gefördert haben. Das Bundesjustizministerium wurde gebeten, eine Ausweitung der Strafbarkeit auf diese Personengruppe zu prüfen.
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Menschenhandel und Zwangsprostitution
Die Minister stellten auch fest, dass die im Jahr 2016 verschärften Strafvorschriften gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit zu wenig Wirkung gezeigt haben. Sie stützen sich dabei auf einen Evaluierungsbericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen aus dem vergangenen Jahr, der ergeben hatte, dass die Reform hinter den damit verbundenen Erwartungen zurückgeblieben ist und weiterhin strafgesetzgeberischer Verbesserungsbedarf besteht. Die Minister plädieren deshalb für eine „Neuausrichtung des gesamten Regelungsbereichs“. Neben der Ausgestaltung der einschlägigen Strafvorschriften müsse dabei die notwendige Abstimmung mit weiteren Strafvorschriften, insb. im Sexualstrafrecht und auch die Ausgestaltung strafprozessualer Regelungen in den Blick genommen werden.
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Sanktionierung der sog. Punkteübernahme
Zum wiederholten Male auf der Tagesordnung stand die sog. Punkteübernahme bzw. der sog. Punktehandel nach Verkehrsdelikten. Hierbei übernimmt eine an dem betreffenden Verkehrsgeschehen unbeteiligte Person in „wahrheitswidriger Selbstbezichtigung“ die verhängte behördliche Sanktion gegen den eigentlich schuldigen Kraftfahrer und hebelt so die staatliche Sanktion aus. Im Interesse der Verkehrssicherheit sei hier eine „abschreckende Sanktionierung“ solcher Verhaltensweisen erforderlich, die auch die Verhängung des zunächst vermiedenen Fahrverbots sowie die Bewertung mit Punkten im Fahreignungsregister umfasse, so der Beschluss der Justizminister.
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Strafvollstreckung bei Abhängigkeitserkrankungen
Die Justizministerinnen und Justizminister erwarten, dass durch die beabsichtigte Novellierung des Rechts der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vermehrt Straftäter mit Abhängigkeitserkrankungen in den Justizvollzug gelangen, denen nach derzeitiger Rechtslage allerdings im Falle der Behandlungsbedürftigkeit eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nur bei Betäubungsmittel-, nicht aber bei Alkoholabhängigkeit gewährt werden kann. Sie bekräftigen daher ihre bereits früher vorgetragene Bitte an das BMJ um Prüfung, inwieweit gesetzgeberische Maßnahmen geboten sind, die auch in Fällen von nicht unter § 35 BtMG fallenden Abhängigkeitserkrankungen eine Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Behandlung des Verurteilten ermöglichen. Dabei solle auch geprüft werden, eine einheitliche Zurückstellungsregelung für alle Suchterkrankungen zu schaffen.











