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Neuregelungen im Mai

Die Neuregelungen im Mai betreffen u.a. die angespannte Energiesituation in Deutschland und den Zustrom von Flüchtlingen. Daneben gibt es auch Änderungen beim Verbraucherschutz, v.a. im Onlinehandel und bei telefonischen Kundenkontakten. Im Einzelnen:

  • Sicherstellung der Gasversorgung

Mit dem am 1. Mai in Kraft getretenen Gasspeichergesetz sollen zum einen die Energieversorgung durch Gasspeicher, insb. im kommenden Winter, weiterhin gewährleistet und zum anderen Preisausschläge gedämpft werden. Betreibende von Gasspeicheranlagen in Deutschland werden verpflichtet, ihre Speicher in den kommenden Monaten schrittweise zu füllen.

  • Schaffung von Flüchtlingsunterkünften

Mit der Wiedereinführung des Abs. 14 im § 246 BauGB werden die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten zur vereinfachten Schaffung von Unterkünften vorsorglich ausgeweitet. Danach dürfen Behörden bis Ende 2024 von den Vorschriften des BauGB abweichen, um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

  • Verbraucherschutz auf Online-Marktplätzen

Künftig müssen Verbraucherinnen und Verbraucher bei Online-Einkäufen besser informiert werden. Betreiber von digitalen Marktplätzen wie Amazon oder ebay werden verpflichtet, vor Vertragsschluss über wesentliche Umstände, die die Entscheidung der Kundschaft beeinflussen können, aufzuklären, etwa über Kriterien und Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten. Auf der anderen Seite erhalten Influencer und Blogger mehr Rechtssicherheit bei Produktempfehlungen. Das Gesetz tritt am 28. Mai in Kraft und setzt eine EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung von Verbraucherschutzvorschriften um.

  • Besserer Schutz vor Telefonwerbung

Ebenfalls ab dem 28. Mai müssen Anbieter, die telefonisch an ihre Kunden herantreten, die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Dadurch soll die Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung effizienter ahnden können. Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht drohen den Anbietern Bußgelder.

  • Preisauszeichnung bei Lebensmitteln

Am 28. Mai tritt auch die Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Danach müssen Anbieter bei Preisermäßigungen zwar nicht mehr auf vorherige Preise Bezug nehmen; ein Riegel wird jedoch der Praxis vorgeschoben, direkt vor einer Preissenkung die Preise kurzzeitig anzuheben. Zudem erleichtert die Novelle den günstigen Verkauf leicht verderblicher Lebensmittel; damit will der Verordnungsgeber der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken.

[Quelle: BMJ]

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