Um den Zugang der öffentlichkeit zu seiner Rechtsprechungstätigkeit zu erleichtern, bietet der Europäische Gerichtshof (EuGH) seit dem 26.4.2022 ein Streaming-System an.
Die Verkündung der Urteile des Gerichtshofs und die Verlesung der Schlussanträge der Generalanwälte werden auf der Website des Gerichtshofs live übertragen. Die übertragung, die derzeit nur bei Rechtssachen erfolgt, die der Großen Kammer zugewiesen wurden, startet jeweils zu Beginn der Sitzungen entsprechend den im Gerichtskalender angegebenen Zeiten. Die mündlichen Verhandlungen in Rechtssachen der Großen Kammer des Gerichtshofs werden während einer Pilotphase von sechs Monaten grds. ebenfalls – zeitversetzt – übertragen. Die Sitzungen können entweder am selben Tag ab 14.30 Uhr (bei vormittags stattfindenden Sitzungen) oder am folgenden Tag ab 9.30 Uhr (bei nachmittags stattfindenden Sitzungen) verfolgt werden, sind jedoch anschließend nicht mehr abrufbar.
Die übertragungen sollen es den Bürgern ermöglichen, die Sitzungen so zu verfolgen, als wären sie physisch anwesend. Die Verhandlungen werden daher simultan in die Sprachen verdolmetscht, die für den reibungslosen Ablauf der Sitzung erforderlich sind.
[Quelle: EuGH]
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