Umstrukturierungen von Unternehmen sollen künftig rechtssicherer und effizienter werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesjustizministerium Mitte April den Referentenentwurf eines Gesetzes veröffentlicht, mit dem die Umwandlungsrichtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Daneben enthält der Entwurf eine Reihe von Erleichterungen für innerstaatliche Umwandlungen von Unternehmen. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind:
-
Für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird ein rechtssicheres europaweit kompatibles Verfahren eingeführt, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren.
-
Für grenzüberschreitende und für innerstaatliche Umwandlungen werden die Rechte der Minderheitsgesellschafter vereinheitlicht, die Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der Verschmelzung wird beendet. Das Spruchverfahren steht künftig beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung.
-
Aktiengesellschaften erhalten die Möglichkeit, erforderliche Anpassungen der Wertverhältnisse übertragender und übernehmender Gesellschaften durch zusätzliche Aktien auszugleichen. Das soll die Liquidität schonen und Investitionen im Zuge von Umstrukturierungen erleichtern.
-
Der Schutz der Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren wird gestärkt und ihr Rechtsschutz effizienter ausgestaltet.
-
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihrer Arbeitgeber eigene Rechte auf frühzeitige und umfassende Information über das Umwandlungsvorhaben, um ihre Rechte angemessen wahrnehmen zu können.
Bundesjustizminister Marco