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Patenschaftsplattform für ukrainische Anwaltschaft

Angesichts der andauernden Kriegshandlungen in der Ukraine und der dadurch ausgelösten Notlage’für weite Teilen der Zivilbevölkerung hat der Deutsche Anwaltverein zur Unterstützung der ukrainischen Kolleginnen und Kollegen aufgerufen. Anfang März wurde von ihm eine sog. Patenschaftsplattform ins Leben gerufen, über die – neben Hilfestellungen wie Kontaktvermittlung zu Kanzleien oder einheimischen Kolleginnen und Kollegen – auch Unterstützung durch eine Telefonhotline angeboten wird. Die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine sowie alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seien, so der DAV, herzlich eingeladen, hier mitzuwirken. Hilfe könne in vielfältiger Weise geboten werden, etwa durch die Möglichkeit als Ansprechpartner und „Lotse“ zu fungieren, durch Möglichkeiten in der Kanzlei bis hin zur Unterkunft.

Daneben sei, so betont der Verein, aber auch finanzielle Unterstützung unabdingbar. In einem Schreiben an seine Mitglieder teilte er deshalb – wie bereits die Bundesrechtsanwaltskammer (s.’ZAP-Anwaltsmagazin 6/2022, S. 257) – einen Spendenaufruf der Ukrainischen Nationalen Anwaltsassoziation mit, um die betroffenen Kolleginnen und Kollegen vor Ort in dieser Situation finanziell zu unterstützen. Auf seiner Webseite hat der DAV zudem ein gesondertes „Ukraine-Portal“ eröffnet, auf dem weitere Informationen zu den Hilfsangeboten des DAV, zu Spendenmöglichkeiten sowie wichtige Kontakte eingestellt wurden, die ständig aktualisiert werden sollen (https://anwaltverein.de/de/engagement/soziales-engagement-rechtsberatung#collapse_493159).

[Quelle: DAV]

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