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Personalia

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Am 17. Februar ist der Präsident des Bundesarbeitsgerichts a.D. Prof. Dr. Hellmut Wißmann im Alter von 82 Jahren verstorben. Wißmann war zunächst als Referatsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung tätig, bevor er 1992 an das BAG berufen wurde. Hier war er zunächst dem Vierten Senat zugewiesen und wirkte dort an grundlegenden Entscheidungen zum Tarifvertragsrecht mit. Im Jahr 1994 wechselte er in den Ersten Senat, dessen Vorsitz er 1999 zeitgleich mit seiner Ernennung zum Präsidenten des BAG übernahm; den Vorsitz des Ersten Senats behielt er auch bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2005. In seiner Amtszeit hat Prof. Wißmann das Arbeitsrecht auf vielen Feldern fortentwickelt. So hatte er mit der Rechtsprechung seines Senats u.a. maßgeblichen Anteil daran, dass es zur Bildung eines Europäischen Betriebsrats kam, ebenso zur Anerkennung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. Unter seiner Präsidentschaft wurde das Europarechtliche Symposion, eine von seinem Vorgänger im Amt Prof. Dr. Thomas Dieterich begründete Veranstaltung, zu einem fachlich anerkannten und beliebten Fachforum für den Diskurs im europäischen Arbeitsrecht. Wißmann war zudem Autor zahlreicher Veröffentlichungen, insb. zum europäischen Arbeitsrecht, zum Mitbestimmungsrecht und zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsrecht. Seit 2001 hatte er eine Honorarprofessur für deutsches und europäisches Arbeitsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg inne.

Anfang März ist der bisherige Vorsitzende Richter am BundesverwaltungsgerichtUlf Domgörgen nach mehr als 17-jähriger Tätigkeit am höchsten deutschen Verwaltungsgericht in den Ruhestand getreten. Domgörgen war zunächst in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und anschließend als Ministerialrat in der Landesverwaltung tätig, bevor er im Jahr 2004 an das BVerwG berufen wurde. Dort gehörte er zunächst dem 9. Revisionssenat, später dem 10. Revisionssenat an. Im Juli 2012 wurde Herr Domgörgen zum Vorsitzenden Richter ernannt und hatte seitdem den Vorsitz des 2. Revisionssenats und des früheren Disziplinarsenats inne. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war er lange Jahre juris-Beauftragter des Gerichts. Außerdem hatte er über viele Jahre den Vorsitz des Vereins der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts und zeitweilig auch den Vorsitz des Richterrates inne. Der Fachöffentlichkeit ist Domgörgen v.a. als langjähriger Mitautor eines Kommentars zum Grundgesetz sowie als Mitherausgeber eines Handbuchs zum Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht bekannt.

[Quellen: BAG/BVerwG]

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Wir haben Sie, liebe Leserschaft, gebeten, Ihre dringendsten Fragen zum beA an unsere Expertin Ilona Cosack zu stellen. Wir bedanken uns für Ihre zahlreichen Zuschriften.

Ausgewählte Antworten unserer Expertin finden Sie nun in dieser Ausgabe ZAP 7/2022, S. 355 im beA-Report: „beA Aktive Nutzungspflicht: Ihre Fragen – unsere Antworten!“ zur Unterstützung in der Anwaltspraxis!

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