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Juristinnen für „geschlechtergerechte Unternehmenskultur“

Juristinnen für „geschlechtergerechte Unternehmenskultur“

Anlässlich des diesjährigen „Gender Pay Day“, mit dem weltweit auf die Einkommensungleichbehandlung von Männern und Frauen aufmerksam gemacht werden soll, hat der Deutsche Juristinnenbund (djb) konkrete gesetzliche Maßnahmen für eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur gefordert. „Der Gender Pay Gap liegt noch immer bei 18 %. Dies zeigt nur allzu eindrücklich, dass unsere bisherigen antidiskriminierungsrechtlichen Bestimmungen nicht ausreichen. Wir müssen Unternehmen stärker gesetzlich in die Verantwortung nehmen“, betonte Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, Anfang März.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Juristinnenbund einen umfassenden Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft konzipiert. Dessen Ziel ist eine Unternehmenskultur, die gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter garantiert, damit Frauen ihre Existenz eigenständig sichern und wirtschaftlich unabhängig leben können. Die Konzeption der Juristinnen wählt einen ganzheitlichen Präventionsansatz, der dazu führen soll, dass eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur diskriminierende Strukturen ablöst. Neben dem seit Jahren von vielen feministischen Organisationen geforderten Verbandsklagerecht verfolgt die djb-Konzeption die Strategie einer sog. regulierten Selbstregulierung. Dies bedeutet, dass Unternehmen verpflichtet werden, ihre Diskriminierungsstrukturen, wie etwa benachteiligende Entgeltstrukturen und Entgeltpraxis, selbst zu erkennen, deren Gründe zu analysieren und schließlich Veränderungspotenzial zu ermitteln und auszuschöpfen. Dabei sollen neben dem Geschlecht auch weitere soziodemografische Aspekte bei der Prüfung gleicher Verwirklichungschancen in den Blick genommen werden. Gewährleistet werden soll die Durchsetzung durch Berichtspflichten an externe staatlich zertifizierte Institutionen, positive Reaktionen wie steuerliche oder sozialrechtliche Erleichterungen und zur Not auch durch Bußgelder.

Die Juristinnen kritisieren, dass die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen auf diesem Gebiet, etwa das Entgelttransparenzgesetz, das Führungspositionengesetz sowie auch die Verbesserungen im Bereich Teilzeitarbeit sich als wenig effektiv erwiesen haben. Es sei empirisch belegt, dass die Verwirklichungschancen für Frauen und nichtbinäre Personen noch nicht gleich seien, da Rahmenbedingungen – auf individueller, betrieblicher und gesamtgesellschaftlicher Ebene – die individuellen Entscheidungen begründeten, verstärkten und perpetuierten, die sodann auf die Rahmenbedingungen verstärkend zurückwirkten. Die Benachteiligungen würden gespeist aus diesem Wechselspiel, dem zu entkommen es zunächst des Ausbaus geschlechtergerechter Erwerbsbedingungen bedürfe.

[Quelle: djb]

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