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Anfang Februar ist die Vorsitzende Richterin am BundesgerichtshofSost-Scheible in den Ruhestand getreten. Sost-Scheible kam 2001 an den BGH, wo sie nach anfänglicher Tätigkeit im 3. Strafsenat zunächst einige Jahre als Beisitzerin dem 4. Strafsenat angehörte. 2008 wurde ihr der stellvertretende Vorsitz im 3. Strafsenat übertragen, den sie bis zu ihrem Wechsel in die Funktion der Präsidialrichterin im Dezember 2010 ausübte. 2013 übernahm sie den Vorsitz des 4. Strafsenats, für den sie – mit Unterbrechungen – bis Ende 2021 auch dem Großen Senat für Strafsachen angehörte. Zeitweilig war sie zudem stellvertretende Pressesprecherin des BGH sowie von 2006 bis 2010 auch Mitglied des Präsidialrats. Nach ihrem Ausscheiden rückt der bisherige Richter am OLG Hamm Volker Messing in den 4. Strafsenat des BGH nach. Messing gehörte seit 2017 verschiedenen Zivilsenaten des OLG Hamm an und war dort zudem mit Verwaltungsaufgaben betraut. Seit Januar 2021 war er mit anteiliger Arbeitskraft als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den VGH Nordrhein-Westfalen abgeordnet.

Am 25. Januar ist Dr. Hans-Josef Thesling zum neuen Präsidenten des Bundesfinanzhofs ernannt worden. Er übernimmt als zwölfter Präsident des obersten Gerichts in Steuer- und Zollsachen die Nachfolge des bereits Ende Juli 2020 in den Ruhestand getretenen Prof. Dr. h.c. Mellinghoff. Der Streit um die Besetzung der Vizepräsidenten-Stelle am BFH geht indes in eine neue Runde. Das Bundesjustizministerium hatte sich für die Kandidatin Anke Morsch entschieden, die derzeit Präsidentin eines Finanzgerichts ist. Allerdings erhoben nach der Auswahlentscheidung des Ministeriums drei Vorsitzende Richterinnen und Richter des BFH Konkurrentenklagen, weil sie sich übergangen sahen. Das VG München gab ihren Eilanträgen im Oktober 2021 statt und untersagte der Bundesrepublik vorläufig die Neubesetzung der Stelle. Hiergegen wiederum legte die Bundesrepublik Beschwerde ein, die nun vom BayVGH zurückgewiesen wurde (Beschl. v. 1.2.2022 – 6 CE 21.2708 u.a.). Dieser bestätigte die Rechtsauffassung des VG, dass die Auswahlentscheidung des Ministeriums rechtsfehlerhaft war. Für die Vizepräsidentenstelle am BFH muss der Bund nun eine neue Auswahlentscheidung treffen.

Inken Gallner ist seit Ende Januar die neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts. Gallner kam 2007 an das BAG und gehörte zunächst verschiedenen Senaten an, teilweise als stellvertretende Vorsitzende. Von Juli 2014 bis Juni 2016 leitete sie als Amtschefin im Rang einer Ministerialdirektorin das Justizministerium Baden-Württemberg. Mit dem Ende der Legislaturperiode kehrte sie an das Bundesarbeitsgericht zurück, wo sie zuletzt den Vorsitz des Zehnten Senats innehatte.

[Quellen: BGH/BFH/BAG]

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Frage zum Thema „Kontrolle des Prüfprotokolls“:

Man ist ja verpflichtet zu jeder beA-Nachricht auch das Prüfprotokoll zu kontrollieren. Wie geht man vor, wenn ein Prüfprotokoll bei beA-Eingängen anzeigt, dass „sämtliche durchgeführte Prüfungen ein positives Ergebnis lieferten, aber die Signatur ungültig ist (mindestens eine notwendige Prüfung ist negativ verlaufen)“ oder „Der Status der Signatur ist unbestimmt. Mindestens eine notwendige Prüfung konnte nicht durchgeführt werden oder lieferte ein unbestimmtes Ergebnis“?

Antwort:

Das dürfte ein Hinweis darauf sein, dass das Zertifikat nicht bis auf das Wurzelzertifikat herunter geprüft wurde. Dieser Fall ist aber unproblematisch. Die BRAK meint, es käme immer auf den Einzelfall an. Wenn dieser Hinweis bei Nachrichten auftritt, die Sie versenden wollen, wäre ich vorsichtig und würde die Signatur entfernen und den Anwalt bitten, die Signatur erneut vorzunehmen. Sollte die Meldung wieder auftreten, würde ich vorsorglich die einfache Signatur, d.h. den Namen unter dem Schriftsatz, ändern und einen bereiten Kollegen als Vertreter bitten, mit seiner Signaturkarte zu signieren. Dann kann man in Ruhe der Ursache auf den Grund gehen. In einem solchen Fall würde ich empfehlen, die Bundesnotarkammer als Herausgeberin der Karten zu kontaktieren.

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