Bundesjustizminister Marco Buschmann wird die in der Richterschaft scharf kritisierte politische Aufweichung der Auswahlkriterien für Vorsitzende Bundesrichter rückgängig machen lassen. Das kündigte eine Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) Anfang Februar an. Das Ministerium habe sich mit den Leitungen der Bundesgerichte darauf verständigt, bei den anstehenden Stellenbesetzungen wieder das bisherige Anforderungsprofil aus dem Jahr 2016 zugrunde zu legen. Danach gilt, dass für Führungspositionen an den Bundesgerichten i.d.R. eine fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht erforderlich ist.
Damit wird eine Entscheidung von Buschmanns Amtsvorgängerin Christine Lambrecht korrigiert, die dieses Kriterium abgeschafft hatte. Der damaligen Justizministerin und heutigen Verteidigungsministerin hatte dies den Vorwurf eingebracht, die Beförderung politisch genehmer Kandidatinnen und Kandidaten in höchstrichterliche Positionen erleichtern zu wollen. Der Deutsche Richterbund begrüßte die Kurskorrektur umgehend: „Den damit losgetretenen Konflikt mit den Bundesgerichten legt der neue Bundesjustizminister nun bei und räumt die Besorgnis aus, dass die Politik durch geänderte Anforderungsprofile ihren Einfluss auf die Besetzung höchster Richterämter ausweiten wollte“, erklärte der Verein nach Bekanntwerden der Entscheidung.
[Red.]
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