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Personalia

Am Bundesverwaltungsgericht ist die Richterin Dr. Inge Rudolph zu Jahresbeginn in den Ruhestand getreten. Sie war langjährig am Hessischen Verwaltungsgerichtshof tätig, bevor sie im Jahr 2012 an das BVerwG wechselte. Hier war sie zunächst dem 8. Revisionssenat zugewiesen, 2014 wechselte sie in den 1. Revisionssenat. Zusätzlich war Dr. Rudolph seit Januar 2014 Güterichterin am BVerwG.

Am Bundesverwaltungsgericht gibt es seit Januar zwei neue Richter. Neu im 2. Revisionssenat, der für das öffentliche Dienstrecht zuständig ist, ist der bisherige Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof Dr. Johannes Meister. Ebenfalls dem 2. Revisionssenat zugewiesen wurde Dr. Daniel Hissnauer, der vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kommt.

Am Bundessozialgericht gibt es seit Jahresbeginn zwei neue Richterinnen. Neu im 2. Senat ist Bettina Karl, die vom Bayerischen Landessozialgericht kommt. Sie wird in Zukunft für Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig sein. Nebenamtlich ist Karl als Ausbilderin und als Prüferin beim Landesjustizprüfungsamt in Bayern tätig. Sie ist zudem ausgebildete Mediatorin und Güterichterin. Neu im 5. Senat, der für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist, ist Julia Hahn. Sie kommt vom schleswig-holsteinischen Landessozialgericht, war in der Vergangenheit aber auch zeitweise an das Bundessozialgericht und an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin abgeordnet.

Mitte Januar ist die Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Miriam Meßling zur Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts ernannt worden. Sie folgt in dieser Position Thomas Voelzke nach, der Anfang Dezember vorigen Jahres in den Ruhestand getreten ist. Frau Meßling ist seit 2016 Richterin am BSG. Sie war zunächst dem für die Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 7./8. Senat, danach dem für das Beitragsrecht zuständigen 12. Senat und schließlich bis zu ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin dem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zugewiesen.’Seit September 2021 steht sie dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4.’Senat und seit Dezember 2021 auch dem für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen 11. Senat vor. Zudem war Frau Meßling zeitweilig als Präsidialreferentin in die Verwaltung des Gerichts eingebunden.

Zum Jahreswechsel in den Ruhestand getreten ist der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Pablo Coseriu. Er war seit 2007 als Richter am BSG tätig und ab 2011 auch als Präsidialreferent mit vielfältigen Verwaltungsaufgaben betraut. Bis Januar 2014 war er Mitglied, später stellvertretender Vorsitzender und ab 2017 auch Vorsitzender des für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen 7./8. Senats. Von Februar 2014 bis 2017 war er zudem Mitglied und zuletzt ebenfalls stellvertretender Vorsitzender des für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senats. Coseriu ist der Fachwelt als Autor und Herausgeber zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen und juristischer Erläuterungswerke bekannt.

[Quellen: BVerwG/BSG]

Hinweis:

Ihre Fragen zur aktiven Nutzungspflicht des’beA:

Wir haben Sie, liebe Leserschaft, gebeten, Ihre’dringendsten Fragen zum beA an unsere Expertin Ilona Cosack zu stellen. Wir bedanken uns für Ihre zahlreichen Zuschriften. Um Ihnen den Start mit dem beA leichter zu machen, finden Sie an dieser Stelle ausgewählte Antworten!

Frage zum Thema „Programmvoraussetzungen für Anhänge“:

Trotz einiger Recherche im Netz und auf den beA-Seiten, ist mir noch nicht klar, mit welchem Programm man möglichst kostenneutral Anhänge künftig als OCR formzulässig einreichen kann?

Antwort:

Seit dem 1.1.2022 wird die Durchsuchbarkeit der Dokumente vom Gericht nicht mehr gefordert. Anders als bislang, wird in Punkt 6 der ERVB 2022 nunmehr lediglich „druckbar“ als technische Eigenschaft der Dokumente als zwingend vorausgesetzt.

Die angesprochene OCR Texterkennung beim Einscannen bezieht sich auf die Umwandlung eines PDF (= Bild) in Text, damit Menschen mit Behinderungen am Elektronischen Rechtsverkehr teilhaben können. Diese Voraussetzungen wird die Justiz zukünftig selbst schaffen.

Wenn Sie zur Vorbereitung einer elektronischen Arbeitsweise in Ihrer Kanzlei die Dokumente OCR-Texterkannt einscannen wollen, prüfen Sie bei Ihrem Scanner, ob dieser hierzu Einstellmöglichkeiten bereithält.

Unterstützung kann hier ggf. auch ein IT-Techniker leisten, der die Einstellungen so vornimmt, dass sowohl OCR als auch PDF/A, entweder A-1, A-2 oder UA (beste Einstellung, da sowohl barrierefrei als auch für die Langzeitarchivierung geeignet) automatisch von Ihrem Scanner vorgenommen werden.

Wenn Sie selbst Dokumente erstellen, empfiehlt es sich, Word-Dokumente nach der Fertigstellung in PDF/A (A-1, A-2 oder UA) umzuwandeln. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Programmen, auch kostenlose Anwendungen.

Hinweis:

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