Gebührenerhöhung beim Zentralen Vorsorgeregister
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass die Gebühren für Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister zum 1.1.2022 angehoben worden sind. Die Bundesnotarkammer habe die neue Gebührensatzung damit begründet, dass sie auch künftig dem Kostendeckungsgrundsatz entsprechen solle. Im Einzelnen wurden geändert:
- Die Grundgebühr für private Antragstellerinnen und Antragsteller ist von 18,50 € auf 26 € (GebVerz. Nr. 10 VRegGebS) erhöht worden.
- Die Grundgebühr für notarielle und nicht-notarielle Vielmelderinnen und Vielmelder (institutionelle Nutzer) steigt von 16 € auf 23,50 € (GebVerz. Nr. 20 VRegGebS).
- Die Gebühren für die Tatbestände, die bei der Registrierung von mehr als einer Vertrauensperson greifen, wurden von 3 € auf 4 € (GebVerz. Nr. 30 VRegGebS) bzw. von 2,50 € auf 3,50 € (GebVerz. Nr. 31 VRegGebS) erhöht.
- Der Gebührentatbestand für die Zurückweisung eines Antrags (GebVerz. Nr. 40 VReg-GebS) entfällt mangels praktischer Anwendungsfälle.
[Quelle: BRAK]