Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass die Gebühren für Eintragungen im Zentralen Vorsorgeregister zum 1.1.2022 angehoben worden sind. Die Bundesnotarkammer habe die neue Gebührensatzung damit begründet, dass sie auch künftig dem Kostendeckungsgrundsatz entsprechen solle. Im Einzelnen wurden geändert:
[Quelle: BRAK]
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