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Juristinnen kritisieren die kommende Düsseldorfer Tabelle

Juristinnen kritisieren die kommende Düsseldorfer Tabelle

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, i.R.d. Weiterentwicklung der Düsseldorfer Tabelle die Armutsrisiken von Kindern Alleinerziehender nicht weiter zu verschärfen. Mit Besorgnis habe der Verein zur Kenntnis genommen, dass die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages für das kommende Jahr eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle vorgeschlagen habe, die sich auf die finanzielle Lage etlicher Mütter und ihrer Kinder negativ auswirken werde.

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf und dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Unterhaltsstreitigkeiten. Um den sich stetig wandelnden Lebensbedingungen gerecht zu werden, wird die Tabelle regelmäßig, zuletzt im Jahresrhythmus, weiterentwickelt. So steht auch für das kommende Jahr eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung von Unterhaltsbeträgen an.

Schon jetzt reichten die dort ausgewiesenen Beträge kaum aus, den Unterhalt der Berechtigten zu decken, kritisieren die Juristinnen. 45,2 % der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland lebten bei einem alleinerziehenden Elternteil. Es sei daher „im hohen Maße irreführend“, wenn die Unterhaltskommission darauf abstelle, dass die zwischen 2008 und 2021 angeordneten Steigerungen des Kindesunterhalts zu einer überproportionalen Erhöhung des Kindesunterhalts beigetragen haben sollen. Mit einem Mindestunterhalt etwa für 6- bis 11-jährige Kinder i.H.v. 451 € im Jahr 2021 sei es kaum möglich, sämtliche Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Wohnen zu bestreiten. „Gerade die Wohnkosten für das Kind drücken nämlich ganz erheblich“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Ebenso irreführend sei es, mit einer kontinuierlichen und überproportionalen Steigerung des Mindestunterhalts die vorgeschlagene Erhöhung des Selbstbehalts zu rechtfertigen. Die Steigerung des Mindestunterhalts diene lediglich der Annäherung an den tatsächlichen Bedarf der Unterhaltsberechtigten. Die Erhöhung der Selbstbehalte der Unterhaltsverpflichteten hingegen führe zu weiteren Lücken in der Bedarfsdeckung der unterhaltsberechtigten Kinder. Auch die erneut angedachte schrittweise Streichung der vierten Altersstufe schmälere v.a. das Budget in den Haushalten der Alleinerziehenden. Die vorgeschlagene Änderung beim Bezugsrahmen für die Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle würde im Ergebnis dazu beitragen, dass noch mehr Kinder als bisher mit diesem ohnehin schon zu gering bemessenen Mindestunterhalt auskommen müssten. „Eine Verschlechterung der Lage von Millionen Haushalten Alleinerziehender ist weder gerecht, noch entspricht sie dem Kindeswohl“, so Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb.

Rund 2,09 Mio. Mütter und etwa 435.000 Väter seien im Jahr 2020 alleinerziehend gewesen, erläutert der djb weiter. Eine den Vorschlägen der Unterhaltskommission entsprechende Gestaltung der Düsseldorfer Tabelle würde v.a. die deutlich stärker von Armut bedrohten Haushalte alleinerziehender Mütter treffen. Schon jetzt müssten zu viele betreuende Mütter aus ihren eigenen Einkünften weit über die Grenzen des Selbstbehalts hinaus Finanzierungslücken für ihre Kinder schließen. Sie könnten keine Beträge bis zur Selbstbehaltsgrenze für den eigenen Bedarf zurücklegen – anders als die unterhaltspflichtigen Väter. Eine weitere Belastung der oft in der „Teilzeitfalle“ sitzenden betreuenden Elternteile müsse dringend vermieden werden.

[Quelle: djb]

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