Bundesregierung ratifiziert Protokoll zum Einheitlichen Patentgericht
Nachdem auch die Bundesregierung am 27.9.2021 die Ratifikationsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht hinterlegt hat, ist der Weg nun weitgehend frei für die Umsetzung der europäischen Patentreform mit dem EU-Einheitspatent sowie dem Einheitlichen Patentgericht als erstem grenzüberschreitend zuständigen Zivilgericht.
Der einheitliche europäische Patentschutz ist von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmen in der EU, da das neue Einheitliche Patentgericht über Rechtsverletzungen sowie die Wirksamkeit von Schutztiteln in einem Verfahren entscheiden und damit kostengünstig Rechtssicherheit im gesamten gemeinsamen Markt herstellen kann. Der Schutz von Erfindungen soll insb. für die auf zukunftsorientierten Innovationsfeldern tätigen kleinen und mittleren Unternehmen in der Gemeinschaft verbessert werden.
In den nächsten Monaten stehen die Ernennung der Richterinnen und Richter des neuen Gerichts sowie der Erlass einer Verfahrensordnung an. Deutschland will das Übereinkommen endgültig ratifizieren, sobald absehbar ist, dass das Einheitliche Patentgericht voll arbeitsfähig ist. Die Bundesregierung rechnet mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens selbst ab Mitte 2022. Erst mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens wird die gerichtliche Zuständigkeit auf das Einheitliche Patentgericht übergehen.
[Quelle: BRAK]