In seiner 1008. Sitzung Mitte Oktober hat der Bundesrat noch vielen neuen Vorhaben der bisherigen Regierungskoalition zugestimmt, darunter auch der Änderung des Bußgeldkatalogs und der Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze.
Der Vollzug der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung musste im vergangenen Jahr 2020 ausgesetzt werden, weil die Eingangsformel die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Fahrverbote nicht nannte und damit ein klarer Verstoß gegen das sog. Zitiergebot vorlag, demzufolge jede Verordnung ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben muss. Daher gingen Bund und Länder von einer Teilnichtigkeit der ursprünglichen Verordnung aus. Im April 2021 erzielte die Verkehrsministerkonferenz dann aber einen Kompromiss zur Änderung des Bußgeldkatalogs, den die Bundesregierung nun neu formuliert hat.
Die jetzige Verordnung bestätigt große Teile der ursprünglichen Novelle. Statt der damals geplanten Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße sind nunmehr höhere Geldbußen vorgesehen. Es bleibt aber beim Fahrverbot für das unberechtigte Benutzen einer Rettungsgasse z.B. auf der Autobahn und zahlreichen Bußgelderhöhungen zum Schutz des Rad- und Fußgängerverkehrs. Der neue Bußgeldkatalog ist nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 9.11.2021 in Kraft getreten.
Die Länderkammer hat außerdem dem Vorhaben der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzuheben. Ab Januar 2022 erhalten alleinstehende Erwachsene 449 € im Monat – 3 € mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich auf 311 bzw. 376 €. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz auf 285 €. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird im ersten Schulhalbjahr mit 104 € und im zweiten Schulhalbjahr mit 52 € berücksichtigt.
[Quelle: Bundesrat]
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