Die Regierungsfraktionen haben im Februar eine Reihe von im Koalitionsausschuss vereinbarten Steuerentlastungen zur Bewältigung der Coronakrise als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Sie sollen Familien, Gaststätten sowie verlustmachenden Gewerben zugutekommen (vgl. BT-Drucks 19/26544). Familien sollen 2021 erneut, wie schon 2020, einen einmaligen Kinderbonus von 150 € für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den 30. Juni dieses Jahres hinaus bis Ende 2022 verlängert werden; bei Getränken bleibt es beim regulären Steuersatz. Für Unternehmen und Selbstständige schließlich soll der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf 10 Mio. € angehoben werden, bei Zusammenveranlagung auf 20 Mio. €. Dies soll für die Jahre 2020 und 2021 gelten und auch beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.
[Quelle: Bundestag]
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