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Personalia

Am 22. Juni 2020 wurde der bisherige Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Prof.Andreas Voßkuhle, offiziell aus seinem Amt verabschiedet. Wegen seiner Verdienste für die Bundesrepublik Deutschland wurde ihm vom Bundespräsidenten bei diesem Anlass das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland mit Stern und Schulterband verliehen.Andreas Voßkuhlewurde im Mai 2008 zum Vizepräsidenten des BVerfG und zum Vorsitzenden des Zweiten Senats und im März 2010 zum Präsidenten des BVerfG ernannt. Als Berichterstatter hat er viele wichtige Verfahren vorbereitet, darunter die Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung, zur Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz, zu den Informationsrechten des Bundestags, zur Richterbesoldung, zum NSA-Untersuchungsausschuss und zum Beamtenstreikverbot. Zudem hat er in seiner Amtszeit die interne Organisationsreform des Gerichts auf den Weg gebracht. Auf seine Initiative hin haben sich die Richter des BVerfG im Jahr 2017 erstmals eigene Verhaltensleitlinien gegeben. Sein Nachfolger als Präsident des Gerichts ist der bisherige Vizepräsident und Vorsitzende des Ersten Senats Prof. Dr.Stephan Harbarth(vgl. bereits Anwaltsmagazin ZAP 11/2020, S. 570).

Ende Juni sind die Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) Ellen Roggenbuckund der Vorsitzende Richter am BGH Prof. Dr.Godehard Kayserin den Ruhestand getreten. FrauRoggenbuckkam 2002 an den BGH und gehörte dort zunächst dem 2. Strafsenat, später dem 4. Strafsenat an. Rund acht Jahre lang war sie zudem Mitglied des Senats für Anwaltssachen, den sie im Großen Senat und im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vertrat. Prof. Dr.Kayserwar seit 2001 Richter am BGH. Er gehörte bis zu seinem Ausscheiden dem IX. Zivilsenat an, dessen Vorsitz er im Jahr 2010 übernahm. Ab 2004 war er auch im Senat für Anwaltssachen tätig, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender. Seit 2012 hatte er zudem den Vorsitz des Senats für Patentanwaltssachen inne.

[Quellen: BVerfG/BGH]

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