Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Mitte Februar die 5. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) verabschiedet. Die Hinweise betreffen die Anwendbarkeit des GwG auf Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte, ihre Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mandanten, das von ihnen durchzuführende Risikomanagement sowie Verdachtsmeldungen. Ferner werden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie Mitwirkungspflichten behandelt.
Mit der Neuauflage wurden die Hinweise an den aktuellen Rechtsstand angepasst. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise wurden von der Arbeitsgruppe zur Realisierung einer wirksamen anlassunabhängigen Geldwäscheaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern (RAK AG Geldwäscheaufsicht) erarbeitet. Die Kammern können die Hinweise entweder genehmigen (§ 51 Abs. 8 S. 2 GwG) oder aber eine eigene, abweichende Version verwenden. Sie sind seit Juni 2017 anstelle der BRAK für die Geldwäscheaufsicht über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuständig.
Interessierte können den neuen 66-seitigen Ratgeber auf der BRAK-Website https://brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2021/gwg.pdf einsehen und herunterladen.
[Quelle: BRAK]
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