Mitte Juni hat der Bundesrat den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten“ eingebracht. Ihren Vorstoß begründet die Länderkammer damit, dass die zunehmende Globalisierung, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie die veränderten Erwartungen der Rechtssuchenden an die Justiz Anpassungen des Gerichtsverfassungs- und Prozessrechts erfordern, um auch künftig die hohe Qualität und Attraktivität der Ziviljustiz insb. in Wirtschaftsstreitverfahren zu sichern.
Den Ländern solle deshalb die Möglichkeit eröffnet werden, an einem Oberlandesgericht einen oder mehrere Senate einzurichten, vor denen Handelsverfahren mit internationalem Bezug und einem Streitwert von über zwei Millionen Euro – bei entsprechender ausdrücklicher Gerichtsstandsvereinbarung – auch erstinstanzlich geführt werden können (sog. Commercial Courts).
Daneben werde die Möglichkeit eröffnet, an einem Oberlandesgericht einen oder mehrere bestehende Zivilsenate zu bestimmen, vor denen auch rein nationale Handelssachen mit einem Streitwert von über zwei Millionen Euro – bei entsprechender ausdrücklicher Gerichtsstandsvereinbarung – erstinstanzlich geführt werden können. Die Länder würden durch die vorgesehenen Regelungen voraussichtlich mit geringfügigen Mehrkosten belastet, sofern sie von ihnen Gebrauch machten. (Zur Einführung erster „Commercial Courts“ in Baden-Württemberg im Herbst vergangenen Jahres vgl. Anwaltsmagazin ZAP 2020, S. 1097).
[Quelle: Bundestag]
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