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Juristinnen konzipieren neues Gleichstellungsgesetz

Juristinnen konzipieren neues Gleichstellungsgesetz

Die deutschen Juristinnen haben mittlerweile offenbar die Geduld und das Vertrauen in den politischen Prozess verloren. Im Juli haben sie ihren eigenen Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel des Entwurfs ist es, eine breite gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion um ein Gleichstellungsgesetz voranzutreiben. Erarbeitet hat den Vorschlag der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb). Die unter der Leitung von Prof. Dr. Heide Pfarr ausgearbeitete Konzeption enthält konkrete Regelungsvorschläge, argumentative Grundlagen und Leitfäden für eigenständige, progressive Unternehmenspolitiken. Ziel des Gesetzesvorschlags ist eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur, die gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter garantiert. Dies sei, so der djb, Voraussetzung dafür, dass Frauen und nicht-binäre Personen unabhängig von sozialer Herkunft, Alter, Bildung, Ethnie, Gesundheit und Lebenslage ihre Existenz eigenständig sichern und wirtschaftlich unabhängig leben können.

Prof. Pfarr fasst die Kernelemente der Konzeption wie folgt zusammen: „Die Konzeption sieht eine regulierte Selbstregulierung vor. Arbeitgeber:innen werden gesetzlich verpflichtet, diskriminierende Strukturen aufzudecken und Gleichstellungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen – also selbst zu regulieren. Das Gleichstellungsgesetz bietet dafür Rahmen und Bedingungen. Um auch die Durchsetzung zu sichern, sind zudem Berichtspflichten an staatlich zertifizierte Institutionen, Verbandsklagen, Auditierungen sowie steuerliche Erleichterungen vorgesehen. Jedoch ist auch die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, notwendig. Diese könnten in Form von Bußgeldern oder dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen.

Es könne nicht weiter dem Goodwill der Unternehmen überlassen werden, ob sie Geschlechtergerechtigkeit fördern wollen oder nicht, erläuterte die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Auf Freiwilligkeit zu setzen bringe nichts, wie die diversen Gendergaps eindrücklich zeigten. Benötigt werde ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das die Unternehmen nachhaltig und wirksam verpflichte, dafür zu sorgen, dass diskriminierende Strukturen überwunden werden – sowohl was die Personalpolitik und Bezahlung als auch die Arbeitsbedingungen angehe.

[Quelle: djb]

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