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Insolvenzzahlen im 1. Halbjahr 2021

Insolvenzzahlen im 1. Halbjahr 2021

Wie das Statistische Bundesamt im September mitteilte, ist eine Insolvenzwelle bei Unternehmen trotz der Corona-Pandemie bislang ausgeblieben. Im Gegenteil ist die Zahl der Firmeninsolvenzen im 1. Halbjahr 2021 sogar gesunken. Die Amtsgerichte vermeldeten in diesem Zeitraum 7.408 Insolvenzanträge, das waren 17,7 % weniger als im 1. Halbjahr 2020 und sogar 22,9 % weniger als im von der Corona-Krise unbeeinflussten 1. Halbjahr 2019.

Das Bundesamt führt diese Entwicklung darauf zurück, dass das Insolvenzgeschehen der letzten Monate maßgeblich von gesetzlichen Sonderregelungen geprägt war. So war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen von Anfang März bis Ende 2020 ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiter für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1.11.2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Insolvenzantragspflicht erst zum 1.5.2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

Ganz anders sieht das Bild bei den Privatinsolvenzen aus. Hier ist die Zahl der Pleiten im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen: 42.304 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das war ein Anstieg um mehr als die Hälfte (+ 51,1 %) gegenüber dem 1. Halbjahr 2020. Auch hier führt das Statistische Bundesamt die Entwicklung auf gesetzliche Sonderregelungen zurück: So hätten viele betroffene Verbraucher wegen des im Oktober 2020 eingeführten Gesetzes zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre ihren Insolvenzantrag im vergangenen Jahr zunächst zurückgehalten, um von der absehbaren Verbesserung profitieren zu können. Hieraus erkläre sich der sprunghafte Anstieg im 1. Halbjahr dieses Jahres.

Mit den neuesten Zahlen bestätigen die amtlichen Statistiker die Befunde und Ausblicke, die private Wirtschaftsdienstleister bereits nach dem 1. Quartal dieses Jahres veröffentlicht hatten. Sie gehen von einem baldigen Anstieg auch der Unternehmensinsolvenzen aus (vgl. dazu bereits ZAP Anwaltsmagazin 2021, S. 737).

[Quelle: Statistisches Bundesamt]

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