Für alle Kollegen und Kolleginnen, die sich noch nicht mit ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) beschäftigt haben – sei es, weil sie es bisher aufgeschoben haben, sei es, weil sie neu zugelassen sind – hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kürzlich einen neuen Flyer veröffentlicht, der die Schritte zur Erstregistrierung des Postfach kurz und prägnant zusammenfasst.
Anlass dafür ist u.a. die ab 1.1.2022 bundesweit beginnende sog. aktive Nutzungspflicht. Das bedeutet für die Anwaltschaft, dass Schriftsätze nur noch als elektronische Dokumente bei den Gerichten eingereicht werden dürfen, da sie ansonsten unheilbar unwirksam sind. Von den beiden grundsätzlichen Zugangsmöglichkeiten zum beA (Zugriff über den Internet-Browser und/oder über eine Kanzleisoftware mit integriertem beA) greift die Anleitung allerdings nur die erstgenannte Variante auf.
Es wird ein Überblick darüber gegeben, welche statt: Gegeben wird ein Überblick darüber, was an Ausrüstung für die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs weglassen: in jedem Fall benötigt wird (insb. Computer-Equipment, beA-Karte und Kartenlesegerät) und wie das eigene Postfach erstmals in Betrieb genommen werden kann. Hierbei wird Schritt für Schritt durch die Erstregistrierung geführt; hilfreiche Screenshots veranschaulichen die Prozedur. Da gerade in Computerangelegenheiten erfahrungsgemäß hoher Beratungsbedarf besteht, geht die Anleitung auch auf die Supportmöglichkeiten rund um das beA ein und empfiehlt den regelmäßigen Bezug des beA-Newsletters.
Der zweiseitige Flyer kann als PDF-Datei von der Website der BRAK unter https://brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/bea/2021_06_30_flyer_bea_erstregistrierung.pdf heruntergeladen werden.
[Quelle: BRAK]
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