Die Einführung des europäischen Einheitspatents stockt erneut. Grund ist, dass weitere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingegangen sind. Bereits 2017 hatte das BVerfG nach einer ersten Verfassungsbeschwerde das Gesetz gestoppt; die Richter erkannten seinerzeit Mängel im Gesetzgebungsverfahren (vgl. Anwaltsmagazin ZAP 15/2017, S. 778).
Das geplante EU-Einheitspatent soll die Kosten für das Anmelden einer Erfindung signifikant senken. Dies geschieht u.a. dadurch, dass jeder Inhaber eines europäischen Patents künftig einen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen kann. Wird dem stattgegeben, gilt das Patent auf einen Schlag in allen teilnehmenden Staaten.
Das Verfahren kann aber erst starten, wenn auch das Einheitliche Patentgericht (EPG) eingerichtet ist. Das jedoch ist seit Jahren durch die fehlende Zustimmung Deutschlands blockiert. Um das Projekt voranzubringen, hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz im zurückliegenden Jahr wortgleich noch einmal beschlossen. Allerdings gingen noch vor dem Jahreswechsel zwei neue Verfassungsbeschwerden beim BVerfG ein. Dieses bat daraufhin den Bundespräsidenten, mit der Ausfertigung des Gesetzes vorerst noch zu warten. Wie aus dem Bundespräsidialamt Mitte Januar verlautete, kommt der Bundespräsident dieser Bitte nach. Wann das Gericht über die Beschwerden und auch über die damit verbundenen Eilanträge entscheidet, ist bislang offen.
[Red.]
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