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Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung in der Kanzlei

Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung in der Kanzlei

Die BRAK hat eine aktualisierte Übersicht über die von den regionalen Rechtsanwaltskammern empfohlene Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte erstellt. Die Tabelle mit Stand Februar 2021 enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr.

Danach beträgt die durchschnittlich empfohlene Vergütung im Bundesgebiet im ersten Ausbildungsjahr 707,62 €, im zweiten Jahr 794,67 € und im dritten Jahr 886,07 €. Die Empfehlungen sind aber weiterhin regional stark unterschiedlich; einzelne Kammern wie Bamberg, Celle und Mecklenburg-Vorpommern haben derzeit keine Empfehlungen ausgesprochen. Im Vergleich zur letzten Auswertung durch die BRAK im Jahr 2019 stiegen die Durchschnittswerte für das erste Ausbildungsjahr um ca. 11,8 %, für das zweite Jahr um 9,4 % und für das dritte Jahr um 8,0 %.

Die Empfehlungen sind mehrheitlich auf den Internetseiten der regionalen Rechtsanwaltskammern, meist in der Rubrik „Ausbildung“, abrufbar. Die einzelnen Kammern sind gem. § 71 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz für die berufliche Ausbildung der Fachangestellten zuständig. Ihre Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung haben insofern verbindlichen Charakter, als Ausbildende ihre Auszubildenden angemessen zu vergüten haben. Wird die Vergütungsempfehlung der Kammer um mehr als 20 % unterschritten, gilt dies nach der Rechtsprechung als unangemessen. Ausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen, die Auszubildenden können dann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

[Quelle: BRAK]

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