Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Mitte Januar die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV vom 21.1.2021, BAnz AT 22.1.2021 V1) bekannt gemacht. Sie sieht vor, dass Arbeitgeber überall dort für ihre Beschäftigten Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Zudem enthält die VO Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Damit soll das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz weiter reduziert werden, ohne dass die wirtschaftliche Aktivität eingestellt oder beschränkt werden muss.
Mit der Corona-ArbSchV setzt das BMAS eine Verabredung aus dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um. Die Regelung umfasst u.a. folgende Punkte:
Die Verordnung ist zunächst befristet bis zum 15.3.2021.
[Quelle: Bundesregierung]
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