Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR) vorgelegt. Danach soll das Ausländerzentralregister zum führenden und zentralen Ausländerdateisystem für alle ausländerrechtlichen Fachverfahren weiterentwickelt werden (vgl. BT-Drucks 19/28170).
Ziel ist u.a., dass relevante Daten über Ausländer nur einmal erhoben, im AZR gespeichert und auch von dort in die Fachverfahren übernommen werden können. Zukünftig sollen bestimmte, bisher in den Ausländerdateien vorgehaltene Daten laut Vorlage unmittelbar an das Ausländerzentralregister übermittelt und nur noch dort gespeichert sowie die diesbezüglichen Dateisysteme der Ausländerbehörden bei Änderungen am Datenbestand des AZR automatisiert aktualisiert werden.
Um das AZR als zentrales Ausländerdateisystem nutzen zu können, soll den Angaben zufolge, die Möglichkeit einer zentralen Dokumentenablage geschaffen werden, u.a. für Dokumente, die von Ausländern bereits im Original vorgelegt wurden und regelmäßig auch von anderen Behörden im Volltext kurzfristig benötigt werden, wie Ausweis- und Identifikationsdokumente. Bei ausländischen Ausweisdokumenten bestehe die Möglichkeit, auch die Ergebnisse der Echtheitsprüfung zu speichern. Eine zentrale Ablage und Dokumentation der Validität erlaube es somit anderen Behörden, dort vorgelegte Ausweisdokumente mit den gespeicherten abzugleichen und auf eigene Echtheitsüberprüfungen zu verzichten.
Es bestehe auch der Bedarf, den Asylbescheid zentral zu speichern, da dieser für aufenthaltsrechtliche Zwecke von den Ausländerbehörden benötigt werde, heißt es in der Vorlage weiter. Zudem sollten ausländerrechtliche Entscheidungen, die eine vollziehbare Ausreisepflicht begründen, zentral gespeichert werden, damit diese beispielsweise i.R.d. Rückführung für die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen von den zuständigen Stellen abgerufen werden können. Gleiches gelte für gerichtliche Entscheidungen in ausländer- oder asylrechtlichen Verfahren.
[Quelle: Bundestag]
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