12.09.2024
Bloße Vorermittlungen oder verdeckt geführte Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gegen eine Person reichen nicht aus, um dieser einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers zu verschaffen. Das hat kürzlich der BGH entschieden (Beschl. v. 6.8.2024 – StB 45/24). In dem zugrundeliegenden Fall hegte ein Mann den Verdacht, dass die Generalbundesanwaltschaft in einer Staatsschutzsache Vorermittlungen gegen ihn führt. […]