13.08.2026
Die Vorschriften der §§ 887und 888 ZPO regeln die Zwangsvollstreckung wegen Handlungen. Welche der beiden Normen zur Anwendung gelangt, hängt davon ab, ob die geschuldete Handlung durch einen Dritten vorgenommen werden kann oder ausschließlich vom Schuldner persönlich zu erbringen ist. Diese Abgrenzung bildet den Ausgangspunkt jeder Vollstreckung wegen einer Handlung und entscheidet über das weitere […]


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