20.10.2023
I. Allgemeines Die Abgabe der Vermögensauskunft gehört für den Schuldner mit zu den einschneidendsten Vollstreckungsmaßnahmen, da er damit u.a. kreditunwürdig wird. Der Gläubiger hat das Wahlrecht im Vollstreckungsauftrag u.a. zur Abnahme der sofortigen Vermögensauskunft gemäß §§ 802a, 802f ZPO ohne vorherigen Pfändungsversuch oder im Rahmen eines Kombi-Auftrages gemäß §§ 802c, 807 ZPO nach vorherigem Pfändungsversuch. Grundlage für […]