21.08.2024
Die Befriedungsgebühr (Nrn. 4141, 5115 VV RVG) entsteht auch, wenn die Einstellung im Hauptverhandlungstermin stattfindet und dadurch ein weiterer Fortsetzungstermin vermieden wird. (Leitsatz des Verfassers) AG Herne-Wanne, Beschl. v. 7.6.2024 – 44 OWi 52 Js 120/24 (12/24) I. Sachverhalt Nach Einstellung des Bußgeldverfahrens in der Hauptverhandlung, wodurch ein Fortsetzungstermin vermieden worden ist, bestand Streit zwischen dem […]