Familienrecht 2026 #05

Unterhaltsanspruch gemäß § 1615l BGB bei paritätischem Wechselmodell
1. Wird ein Kind nichtverheirateter Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut, kann grundsätzlich jedem Elternteil ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und 3 BGB zustehen. 2. Eine Erwerbsobliegenheit besteht in diesem Fall für beide Elternteile grundsätzlich i.H.v. 50 % einer vollschichtigen Beschäftigung. 3. Der ungedeckte Bedarf für den Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB bemisst sich beim paritätischen Wechselmodell […]
Wohnungsüberlassung als bedarfsdeckende Unterhaltsgewährung
1. Der in der im gemeinsamen Miteigentum stehenden Ehewohnung verbleibende Ehegatte ist zur Leistung einer Nutzungsentschädigung an den anderen Ehegatten nur verpflichtet, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht. Das ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die mit der Benutzung der gemeinschaftlichen Wohnung verbundenen Vorteile bereits auf andere Weise ausgeglichen sind. 2. Eine zulässige […]

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