03.06.2026
1. Wird ein Kind nichtverheirateter Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut, kann grundsätzlich jedem Elternteil ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 S. 2 und 3 BGB zustehen. 2. Eine Erwerbsobliegenheit besteht in diesem Fall für beide Elternteile grundsätzlich i.H.v. 50 % einer vollschichtigen Beschäftigung. 3. Der ungedeckte Bedarf für den Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB bemisst sich beim paritätischen Wechselmodell […]










