14.02.2025
1. Der eigenständige Anspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses nach Trennung ist gemäß § 1360a Abs. 4 BGB auf die Deckung eines unterhaltsrechtlichen Sonderbedarfs gerichtet, der unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit ausgestaltet ist. 2. Im Rahmen der Bedürftigkeit des anspruchsberechtigten Ehegatten ist von dem Grundsatz auszugehen, dass an eine Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten geringere Anforderungen zu stellen sind, je […]