27.03.2024
1. Die Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 EStG kann nur einvernehmlich erfolgen und setzt deshalb eine Einigung der Eltern voraus. 2. Bei der Berechtigtenbestimmung, ihrer Änderung und ihrem Widerruf handelt es sich jeweils um empfangsbedürftige Willenserklärungen, die nach Zugang bei den zuständigen Familienkassen rechtsgestaltend den Kindergeldanspruch einer bestimmten natürlichen Person begründen oder […]









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