30.09.2024
1. Ein Tatsachenvergleich setzt nach § 779 BGB voraus, dass eine bestehende Ungewissheit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch gegenseitiges Nachgeben ausgeräumt werden soll (vgl. BAG, Urt. v. 8.12.2022 – 6 AZR 459/21, juris, Rn 35; BAG, Urt. v. 20.1.1998 – 9 AZR 812/96, juris, Rn 27). 2. Der gesetzliche Schutzzweck des § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrIG würde […]