Gebührenrecht 2024 #09

Wert einer nachträglich beschränkten Nichtzulassungsbeschwerde
Während sich der Streitwert eines Rechtsmittelverfahrens gem. § 47 Abs. 1 GKG nach den gestellten Anträgen richtet, richtet sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Auftrag. Diese Werte können auseinanderfallen, wenn der Anwalt beauftragt wird, das Rechtsmittel uneingeschränkt einzulegen, es dann aber auftragsgemäß nur beschränkt begründet.

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